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Fehlende Unterlagen, die zu einem bereits bestehenden Antrag nachgereicht werden sollen, können auch übersandt oder in den Briefkasten des Straßenverkehrsamtes eingeworfen werden.
Hierfür ist in der Regel keine persönliche Vorsprache mehr nötig, es sei denn, dass diese gefordert wurde (z. B. wenn noch eine Unterschrift zu leisten ist).