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benötigte Unterlagen:
Zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie die
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Infos zur Außerbetriebsetzung finden Sie hier:
https://www.friesland.de/buergerservice/dienstleistungen/ausserbetriebsetzung-eines-kfz-abmeldung--900000049-0.html?myMedium=1
Tipp: Zeit und Geld sparen und die Außerbetiebsetzung selber online durchführen:
Sie können Ihr Fahrzeug auch selber online außer Betrieb setzen, wenn die Zulassung Ihres Fahrzeuges nach dem 01.01.2015 erteilt wurde. Seit diesem Stichtag beinhaltet Ihre ZB I nämlich das grüne Codefeld, und die Siegel auf den Kennzeichen die nötigen Codes für die Verwendung im I-KFZ.
Ihre Vorteile:
- Die Gebühren für eine selbst durchgeführte Online-Außerbetriebsetzung sind erheblich geringer. Diese können Sie bequem online bezahlen
- Sie benötigen keinen Termin und sind auch nicht an Öffnungszeiten gebunden
- Bei einem Privatverkauf Ihres Fahrzeuges können Sie die Außerbetriebsetzung z.B. sofort online durchführen, auch am Wochenende. So sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen das Fahrzeug nicht im zugelassenen Zustand aus der Hand geben. Nach der Online-Außerbetriebsetzung könnte der Erwerber mit dem Fahrzeug noch bis zum Ablauf des Tages die Rückfahrt mit den entwerteten Kennzeichen vornehmen (I.d.R. beinhaltet Ihre Kfz-Versicherung solche Rückfahrten am Tage der Außerbetriebsetzung, im Zweifel fragen Sie vorher dort nach)
Besuchen Sie doch unser I-KFZ-Portal. Dort finden Sie alle weiteren Infos:
https://www.friesland.de/buergerservice/dienstleistungen/i-kfz-internetbasierte-kfz-zulassung-901003299-20800.html?myMedium=1